Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement-Alpenland 1
Qualitätsmanagement-Alpenland

Unsere Anforderungen

Sie sind in der Pflege ausgebildet, bringen Struktur und Organisationstalent mit? Scheuen Verantwortung nicht und möchten gerne sicherstellen, dass die Ziele der Einrichtung zum Wohle aller Bewohnerinnen und Bewohner von jedem Mitarbeitenden mitgetragen und verwirklicht werden? Hervorragend! Verfügen Sie darüber hinaus, über eine Qualifizierung im Qualitätsmanagement oder zum Qualitätsbeauftragten, dann haben Sie das Rüstzeug, um aktiv Konzepte, Prozesse, Standards und Methoden der Pflege zu überarbeiten und weiterzuentwickeln. Denn als Qualitätsmanagerin oder Qualitätsmanager sichern Sie die optimale pflegerische und psychosoziale Betreuung unserer Bewohnerinnen und Bewohner und kooperieren und vertreten die Interessen mit den übergeordneten Gremien des Pflegebereiches.

Ihr Profil

Das Wohl unserer Bewohnerinnen und Bewohner liegt Ihnen am Herzen? Dann sind Sie hier möglicherweise genau richtig, denn das Qualitätsmanagement hat viele Gesichter. Dabei trägt die Qualitätssicherung direkt und indirekt zum Wohlbefinden unserer Bewohnerinnen und Bewohner bei.

Die Aufgaben dieser Position umfassen u.a. folgende Bereiche:

Sie setzen die Pflegephilosophie mit den Pflegeteams um und sichern die Durchführung bestimmter Arbeitsmethoden und einheitlicher Pflegetechniken

Sie sind für die Bereitstellung von Pflegepersonal und den Personaleinsatz verantwortlich, von der Ermittlung des Personalbedarfs bis hin zur Personaleinstellung

Sie sind bestrebt die pflegerische Betreuung der Bewohner weiterzuentwickeln und beraten Bewohner und deren Angehörige

Sie sichern die Aus-, Fort- und Weiterbildung des pflegerischen Personals, d.h. Sie sichern eine angemessene Zahl von Ausbildungsplätzen für Schüler der Altenpflege, sichern ein „pädagogisches Milieu“ und kontrollieren den Verlauf der praktischen Ausbildung. Hierbei kooperieren Sie mit den Ausbildungsstellen der beschäftigten Schüler und Praktikanten

Sie überwachen die Pflegebedürftigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner und passen den Pflegegrad an, d.h. Sie erstellen bei Bedarf ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Festlegung des Pflegegrads gemäß Pflegeversicherungsgesetz

Sie planen, organisieren und führen bei Bedarf innerbetriebliche Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen durch

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!