Die steigenden Preise, vor allem im Energiebereich, treffen viele Menschen hart und stellen eine finanzielle Belastung dar. Um die steigenden Energiepreise ein wenig abzufedern, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht.
Die Energiepauschale wird im Jahr 2022 allen am 01. September 2022 aktiv sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen einmalig in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Es ist zu beachten, dass die Energiepauschale der Einkommensteuer (entsprechend Ihrer Steuerklasse) unterliegt. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte, die pauschal versteuert werden, und keinen weiteren Hauptarbeitgeber haben. Als Nachweis dient ein Bestätigungsschreiben zum ersten Dienstverhältnis, welches zur Verfügung gestellt wird.
Was ihr jetzt tun müsst?
Eigentlich nichts – der Blick auf euren Lohnzettel im September reicht aus. 😁